 Beitrags- und Gebührenübersicht des OSC Bremerhaven (ab 01.07.2018) |
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 | 1. Mitglieder über 18 Jahre
| | monatlich 20,00 €
| 2. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
| | monatlich 12,00 €
| 3. Passive Mitglieder zahlen keinen Zusatzbeitrag
| | monatlich 9,00 €
| 4. Familienbeitrag für ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft und deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*
| | monatlich 36,00 €
| 5. Alleinerziehende mit ihren Kindern bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres*
| | monatlich 20,00 €
| 6. Mitglieder über 18 Jahre, soweit und solange sie a) sich in der Ausbildung befinden b) Freiwilligen Dienst leisten c) ein freiwilliges soziales Jahr leisten d) Rente oder Versorgungsbezüge erhalten e) arbeitslos sind f) Sozialhilfe beziehen
| | auf Antrag monatlich 13,00 €
| * oder auf Anfrage bis zum 27. Lebensjahr, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Diese Beitragsermäßigungen werden nach § 14.9 der Vereinssatzung mit Beginn des Monats gewährt, in dem der erforderliche Nachweis in der Geschäftsstelle vorgelegt wird. |  |  |  |
 Zusätzliche Beiträge |
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 | Die in einigen Abteilungen und Gruppen erhobenen Zusatzbeiträge betragen zur Zeit pro Monat:
Erwachsene Jugendliche American Football 12,50 € 5,00 € Basketball 2,00 € 2,00 € Cheerleading 5,00 € 5,00 € Circus 5,00 € 5,00 € Eisb.-Dance-Team 5,00 € 5,00 € Fitness 6,00 € 4,00 € Koronarsport 6,00 € --- Schwimmen 6,00 € 6,00 € Triathlon 6,00 € 6,00 €
Die allgemeinen Beiträge und die Zusatzbeiträge sind jeweils zu Beginn des gewählten Zahlungszeitraumes (Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr, Kalenderjahr) zu zahlen. |  |  |  |
 Auszug aus der Vereinssatzung |
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 | - Die Abgabe des (Aufnahme-)Antrages bedeutet die vorläufige Aufnahme des ordentlichen Mitgliedes in den Verein. Sie wird endgültig, wenn das Präsidium die Aufnahme nicht innerhalb von vier Wochen ablehnt (§7.2).
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem sie beantragt worden ist (§7.2).
- Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr (§7.4).
- Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Präsidium. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden (§9.1).
- Die Beiträge und Gebühren des Vereins werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren erhoben. Bei anderweitiger Zahlungsweise hat das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten zu tragen (§14.10).
Die vollständige Vereinssatzung und die Beitrags- und Gebührenordnung kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Die Satzung findet man ebenfalls hier: Satzung-OSC-Brhv-2020.pdf öffnen |  |  |  |  |
 Gebühren und Kosten |
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 | einmalige Aufnahmegebühr
| | ein Monatsbeitrag der allgemeinen Mitgliedsbeiträge
| Mahngebühr für jede zugestellte Mahnung
| | 2,50 €
| Rücklastgebühren
| | in Höhe der Belastung des Vereins durch das Geldinstitut
| Mahn- und Vollstreckungskosten
| | in Höhe der Belastung des Vereins durch das Amtsgericht
| Kosten für eine anderweitige als im
Lastschriftverfahren gewählte Zahlungsweise
| | 1,00 € je Zahlung |  |  |  |
Nachweis der Beitragsermäßigungen |
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 | Der Nachweis für Beitragsermäßigungen ist für die nachstehenden Personengruppen durch die Vorlage der im Folgenden genannten Belege zu erbringen:
| a) Auszubildende/Studenten b) Rentner/Versorgungsempfänger c) Arbeitslose d) Sozialhilfeempfänger e) Mitglieder, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten
| | Ausbildungsvertrag/Immatrikulationsbescheinigung Rentenausweis/Versorgungsempfängerausweis Bescheinigung des Arbeitsamtes Bescheinigung des Sozialamtes Anerkennungsbescheid
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